Bad Camberg ist mit etwa 14.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Westen des mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg. Der anerkannte Kneippkurort ist der älteste seiner Art in Hessen und der drittälteste in Deutschland
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
14.158 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65520
Vorwahlen
06434, 06483
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Camberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Planung und Bau in Bad Camberg hat sich für die Aufstellung von weiteren Bebauungsplänen für Neubaugebiete ausgesprochen, trotz erheblicher Einwände der Grünen. Die Pläne umfassen eine Fläche von 5,6 Hektar für Gewerbe und 1,8 Hektar für etwa 24 Einfamilienhäuser am südlichen Rand des Gewerbegebiets der Kernstadt und in Oberselters.
Die Grünen kritisieren die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich als problematisch und folgenschwer, da sie zu erhöhter Verkehrsbelastung, Energie- und Ressourcenverbrauch, Versiegelung und reduzierter Grundwasserneubildung führen. Sie fordern stattdessen eine qualitative Stadtentwicklung auf bestehenden Siedlungsflächen und die Nutzung von brachgefallenen und leerstehenden Flächen.
Der neue Regionalplan, der in diesem Jahr in Kraft tritt, schreibt vor, den realen Bedarf und die Möglichkeiten der Innenentwicklung vor neuen Flächeninanspruchnahmen nachweisbar darzustellen und zu überprüfen, was hier nicht ausreichend erfolgt ist.
Die Grünen unterstützen hingegen die Innenentwicklung, wie z.B. das Projekt auf der ehemaligen Grünschnittsammelstelle am Friedhof, wo 52 Wohneinheiten in fußläufiger Nähe zu Schulen, Altstadt, Nahversorgung und Ärzten geschaffen werden sollen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.