Bad Camberg ist der Zentralort des Goldenen Grunds mit guter Infrastruktur und ein Unterzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums am Rande des Rhein-Main-Gebietes. Bad Camberg ist mit etwa 14.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Westen des mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
14.158 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65520
Vorwahlen
06434, 06483
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Camberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Ausschuss für Planung und Bau in Bad Camberg hat sich für die Aufstellung von weiteren Bebauungsplänen für Neubaugebiete ausgesprochen, trotz erheblicher Einwände der Grünen. Die Pläne umfassen eine Fläche von 5,6 Hektar für Gewerbe und 1,8 Hektar für etwa 24 Einfamilienhäuser am südlichen Rand des Gewerbegebiets der Kernstadt und in Oberselters.
Die Grünen kritisieren die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich als problematisch und folgenschwer, da sie zu erhöhter Verkehrsbelastung, Energie- und Ressourcenverbrauch, Versiegelung und reduzierter Grundwasserneubildung führen. Sie fordern stattdessen eine qualitative Stadtentwicklung auf bestehenden Siedlungsflächen und die Nutzung von brachgefallenen und leerstehenden Flächen.
Der neue Regionalplan, der in diesem Jahr in Kraft tritt, schreibt vor, den realen Bedarf und die Möglichkeiten der Innenentwicklung vor neuen Flächeninanspruchnahmen nachweisbar darzustellen und zu überprüfen, was hier nicht ausreichend erfolgt ist.
Die Grünen unterstützen hingegen die Innenentwicklung, wie z.B. das Projekt auf der ehemaligen Grünschnittsammelstelle am Friedhof, wo 52 Wohneinheiten in fußläufiger Nähe zu Schulen, Altstadt, Nahversorgung und Ärzten geschaffen werden sollen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.